Abschlussprüfungen
Die Gesellenprüfung im Tischlerhandwerk
Bedeutung der Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der gesamten Ausbildungszeit im Betrieb und in der Berufsschule vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, soweit sie für die Berufsausbildung wesentlich sind. Die rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen sind in der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin" vom 25. Januar 2006 geregelt.
Inhalte der Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen schriftlichen Teil.
Im praktischen Teil muss zunächst als Arbeitsprobe unter Aufsicht in höchstens sieben Stunden ein Werkstück hergestellt werden. Dieses Werkstück wird in Hand- und Maschinenarbeit aus unterschiedlichen Werkstoffen mit verschiedenen Verbindungstechniken und Beschlägen erstellt. Bei uns findet die Arbeitsprobe immer an einem Zusatztag in unserer Holzwerkstatt (Raum A 123) statt. Die Bewertung erfolgt direkt im Anschluss an diesen Arbeitstag.
Einen kurzen Bericht zur Arbeitsprobe der Gesellenprüfung Sommer 2009 findet ihr hier.
Ausserdem gehört zum praktischen Teil das sogenannte "Gesellenstück": Diese Arbeitsaufgabe soll einem Kundenauftrag entsprechen und muss bestimmte Schwierigkeitsgrade erfüllen. Vor der Durchführung ist ein fertigungsreifer Entwurf mit kompletter Zeichnung zur Genehmigung vorzulegen. Zur Fertigung stehen insgesamt maximal 100 Arbeitsstunden im Ausbildungsbetrieb zur Verfügung. Ausserdem wird ein ca. 30 minütiges Fachgespräch über Konstruktion und Fertigung des "Gesellenstückes" geführt.
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Im schriftlichen Teil gibt es vier Prüfungsbereiche:
Gestaltung und Konstruktion (120 Minuten - 30%)
Inhalt: Vorgehensweise bei der Gestaltung und Konstruktion eines Erzeugnisses unter Berücksichtigung von Gestaltungsmerkmalen, Bauweisen, Funktion, Raumsituation und Konstruktionstechniken; Erstellen von Skizzen und Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen.
Planung und Fertigung (120 Minuten - 30%)
Inhalt: Vorgehensweise bei der Planung und Fertigung von Erzeugnissen unter Berücksichtigung von Produktqualität, Werkstoffeigenschaften, Maschinen- und Anlagentechnik und technischen Unterlagen. Planung von Fertigungs- und Verfahrensabläufen, Durchführung von Kostenberechnungen und Erstellung von Planungsunterlagen und Fertigungszeichnungen.
Montage und Service (60 Minuten - 20%)
Inhalt: Vorgehensweise bei der Montage von Erzeugnissen unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten und Montagerichtlinien. Erbringung von Serviceleistungen unter Beachtung von Bedienungsanweisungen, Pflegehinweisen und Garantiebestimmungen. Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten - 20%)
Inhalt: Allgemeine wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt nennen und erläutern.