Nach einer kurzen Kennenlernphase teilten sich die Auszubildenden der Justizfachangestellten, der Tischler, der Fachpraktiker für Holzverarbeitung und Industriemechaniker in Gruppen und untersuchten die unterschiedlichen Vorstellungen von Auszubildenden/ArbeitnehmerInnen und Unternehmer/ArbeitgeberInnen hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen. In vielen Bereichen gäbe es mittlerweile gesetzliche Standards, wie z. B. den Mindestlohn. Auf anderen wichtigen Gebieten wären es - so Hünemann - die Gewerkschaften auf Seiten der Arbeitnehmer und die Arbeitgeber, die ihre Interessen in Tarifverhandlungen durchzusetzen versuchen. Ganz aktuelles Beispiel hierfür ist der Streik der Busfahrer auch bei uns in Osthessen, der gerade zu einem Schlichtungsvorschlag geführt hätte.
Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es dann um ganz konkrete Fragen aus dem Ausbildungsalltag. „Muss ich das Berichtsheft in meiner Freizeit führen?“, „Wie viele Überstunden sind in der Berufsausbildung erlaubt?“ oder „Müssen wir auch Kaffee kochen oder die Werkstatt ausfegen?“ Diese sogenannten „ausbildungsfremden Tätigkeiten“ müssen auch von den Azubis übernommen werden, aber - so der Fachmann vom DGB - Auszubildende dürfen natürlich nicht als Putzhilfe eingesetzt werden!